Am 07.03..2022 um 17.00 Uhr tagte im Rudolstädter Rathaus der Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt-und Bauausschuss der Stadt Rudolstadt. Die Stadtverwaltung stellte den Ausschussmitgliedern unter anderem die Neufassung der Rudolstädter Parkgebührenordnung vor. Unsere Fraktion brachte in der Diskussion einen Vorschlag für mehr Bürgerfreundlichkeit ein. Leider gab es von keinem der Stadträte oder sachkundigen Bürger einen Kommentar dazu. Die Stadtverwaltung lehnte ihn auch mit der Begründung ab, dass die vorhandenen Regeln ausreichen würden und er nicht Rechtskonform sei. Der Meinung können wir uns nicht anschließen, da die Stadt Dresden ähnliche Formulierungen in Ihrer entsprechenden Ordnung hat.

Parkautomat03032022web


Hier können Sie unseren Beitrag lesen und selbst entscheiden, ob dieser gut für Rudolstädter Bürger wäre.

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadträte und Zuschauer,

unsere Fraktion möchte sich für ein bürgerfreundliches  Rudolstadt einsetzen. Für Handwerker, Hebeammen, Pflegedienste und Sozialdienste in ihren mobilen beruflichen Einsatz ist es in der  Rudolstädter Innenstadt schwer, die Arbeit so schnell wie möglich zu erledigen. Findet man einen Parkplatz in Kundennähe, muss man zuerst einen Parkscheinautomaten suchen, dann abschätzen, wie lange die nötige Erledigung dauert, genügend Kleingeld einstecken haben, das Parkticket lösen, das Ticket ins Fahrzeug legen und erst dann kann der Auftrag abgearbeitet werden. Bei der Arbeit wird immer auf die Uhr gesehen, eventuell muss man nachzulösen, damit kein Strafzettel erstellt wird. Hat die abgeschätzte Zeit nicht gereicht, beginnt das Spiel von vorn. Anschließend müssen die Parkscheine in der Firma abgerechnet und verbucht werden. Die Rudolstädter Kunden müssen den ganzen Aufwand mit der gestellten Rechnung bezahlen.

Das wollen wir nicht mehr und bitten unseren Vorschlag in die Rudolstädter Parkordnung einzuarbeiten.

Nach § 4 Abs. 4 der RuParkGebO werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

(5) Für Hebammen, Pflegedienste und Sozialdienste im mobilen beruflichen Einsatz und entsprechend gekennzeichneten Firmenfahrzeugen werden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Ausnahmegenehmigung betrifft alle 4 Parkzonen nach § 2 und es wird pro Genehmigung (je Fahrzeug) für 12 Monate eine Gebühr i. H. v. 50,00 € erhoben.

(6) Für Handwerker im mobilen beruflichen Einsatz und entsprechend gekennzeichneten Firmenfahrzeugen werden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Ausnahmegenehmigung betrifft alle 4 Parkzonen nach § 2 und es wird pro Genehmigung (je Fahrzeug)  für 12 Monate eine Gebühr i. H. v. 60,00 € erhoben.

Wir würden uns freuen, wenn die anderen Stadträte sich unseren Vorschlag anschließen würden, und dies unseren Bürgermeister empfehlen."

Günter Engelhardt 08.03.2022